Artikel 54 deckte den allgemeinen Rahmen ab. Dieser Artikel ist anders – er ist eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung mit aktualisierten Kosten für 2026, Hinweisen zur Wahl der Unternehmensstruktur und den häufigsten Fehlern, die ausländische Gründer machen.
78a. Die Rechtsgrundlage – Ausländer sind gleichberechtigt
Gemäß dem Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen haben ausländische Staatsangehörige völlig die gleichen Rechte wie türkische Staatsbürger, wenn es darum geht, ein Unternehmen in der Türkei zu gründen. Es ist kein lokaler Partner erforderlich. Gewinnübertragungen, Dividenden, Liquidationserlöse und Lizenzgebühren können vorbehaltlich der Einhaltung der Steuervorschriften frei ins Ausland überwiesen werden.
78b. Die richtige Struktur wählen – LLC oder JSC?
Rund 90 % der ausländischen Investoren entscheiden sich für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd. Şti.) – und in den meisten Fällen ist dies die richtige Wahl.
LLC (Limited Şirket / Ltd. Şti.) – für kleine und mittlere Betriebe:
- Mindestkapital: 50.000 TL (zahlbar innerhalb von 24 Monaten nach der Registrierung – nicht im Voraus erforderlich)
- 1 bis 50 Gesellschafter – kann von einer einzelnen Person gegründet werden
- Der Direktor muss keinen Wohnsitz in der Türkei haben
- Körperschaftsteuersatz: 25 % (2024/2025/2026)
- Monatliche Buchhaltung: ab 4.750 TL
- Ideal für: Beratung, Software, E-Commerce, Agenturen, die meisten KMU
JSC (Anonim Şirket / A.Ş.) – für größere Betriebe und investitionssuchende Unternehmen:
- Mindestkapital: 250.000 TL – 25 % (62.500 TL) müssen vor der Registrierung bei einer türkischen Bank hinterlegt werden
- Unbegrenzte Aktionäre; Es können übertragbare Aktien ausgegeben werden
- Erforderlich für regulierte Branchen (Versicherungen, Banken, Finanzen) und Unternehmen, die einen Börsengang planen
78c. Schritt-für-Schritt-Registrierungsprozess (llc)
- Besorgen Sie sich eine Steueridentifikationsnummer: Für jeden Aktionär vor der Gründung erforderlich. Bei jedem Finanzamt mit Reisepass erhältlich – noch am selben Tag, kostenlos.
- Reservieren Sie den Firmennamen: Der Firmenname wird über MERŞİS (Central Registry Record System) registriert. Der Name muss eindeutig sein und den Regeln für Handelsnamen entsprechen.
- Dokumente vorbereiten und beglaubigen: Die Satzung, Unterschriftenerklärungen und Gründungsurkunden müssen durch einen Notar erfolgen. Dokumente ausländischer Aktionäre müssen mit einer Apostille versehen und von beglaubigten türkischen Übersetzungen begleitet sein.
- Beim Handelsregisteramt einreichen: Notarielle Dokumente, die MERŞİS-Antragsnummer und alle unterstützenden Materialien werden beim zuständigen Handelsregisteramt eingereicht. Wenn die Unterlagen vollständig sind, ist die Registrierung innerhalb von 5-7 Werktagen abgeschlossen.
- Veröffentlichung im Handelsregisterblatt: Die Unternehmensgründung muss nach der Registrierung im türkischen Handelsregisterblatt bekannt gegeben werden.
- Steuerliche Registrierung: Nach der Registrierung wird das Unternehmen als Steuerpflichtiger bei der Finanzverwaltung (GIB) registriert und eine Steuerbescheinigung (vergi levhası) ausgestellt.
- SGK-Anmeldung: Sollen Mitarbeiter eingestellt werden, muss das Unternehmen als Arbeitgeber bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) angemeldet sein.
- Eröffnen Sie ein Firmenbankkonto: Ein türkisches Firmenbankkonto wird im Namen des Unternehmens eröffnet. Einige Banken verlangen den Nachweis einer physischen eingetragenen Firmenadresse.
78d. Kostenübersicht 2026
| Artikel | LLC | JSC |
|---|---|---|
| Mindestkapital | 50.000 TL | 250.000 TL |
| Gründungskosten (exkl. Kapital) | ~65.000-108.000 TL | ~120.000 TL+ |
| Notar + Übersetzung | 8.000-20.000 TL | 15.000-30.000 TL |
| Monatliche Buchhaltung | 4.750 TL+ | 8.000 TL+ |
| Anmeldezeit | 5-7 Werktage | 10-15 Werktage |
78e. Die häufigsten Fehler
- Den Mindestbetrag von 50.000 TL als Papierzahl betrachten: Banken und Einwanderungsbehörden beurteilen gut kapitalisierte Unternehmen positiver. In der Praxis wird eine Kapitalisierung von 100.000 TL oder mehr empfohlen.
- Dokumente ohne Apostille oder beglaubigte Übersetzung: Ausländische Dokumente, die nicht mit einer Apostille und einer beglaubigten türkischen Übersetzung versehen sind, werden abgelehnt. Dies ist die häufigste Ursache für Verzögerungen.
- Verzögerung des Buchhaltertermins: Ab dem ersten Monat sind monatliche Umsatzsteuererklärungen, Quellensteuererklärungen und SGK-Zahlungen obligatorisch. Vom ersten Tag an ist ein zertifizierter Wirtschaftsprüfer (SMMM) erforderlich.
- Keine eingetragene Adresse: Eine physische eingetragene Firmenadresse in der Türkei ist zwingend erforderlich. Eine virtuelle Bürovereinbarung erfüllt diese Anforderung zu geringen Kosten.
Quellen: T.R. Handelsministerium – https://www.ticaret.gov.tr | MERŞİS – https://www.mersis.gtb.gov.tr | Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen – https://www.mevzuat.gov.tr
EXPERTENBERATUNG: Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei im Jahr 2026 ist ein schneller und systematischer Prozess für diejenigen, die ihre Dokumente richtig vorbereiten – 5 bis 7 Werktage sind erreichbar. Die häufigste Ursache für Verzögerungen sind immer unvollständige oder nicht apostillierte Dokumente. Arbeiten Sie vom ersten Tag an mit einem Buchhalter und bei Bedarf einem Rechtsberater zusammen. Die Einrichtungskosten amortisieren sich immer.
P.S. Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei ist für Ausländer durchaus möglich. Der Prozess ist gut etabliert. Zwei Dinge, die nicht verhandelbar sind: Machen Sie es auf legalem Wege und beauftragen Sie vom ersten Tag an einen Fachanwalt. Ein guter Buchhalter ist ebenso wichtig. Die türkischen Steuer- und Meldepflichten erfordern jemanden, der sich mit dem System auskennt. Wenn man gleich zu Beginn beides bekommt, funktioniert der Aufbau über Jahre hinweg reibungslos.